Allgemeine Geschäftsbedingungen von „WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH“ Gabriele Erhart
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Beratungen
- Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Gabriele Erhart) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Gabriele Erhart) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) anbietet.
- Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Gabriele Erhart) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Gabriele Erhart) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Gabriele Erharts) von dieser informiert werden.
- Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Gabriele Erharts) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
- Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
- Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Gabriele Erhart) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Gabriele Erhart). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Gabriele Erharts) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Gabriele Erharts) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Gabriele Erhart) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
- Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
- Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
- Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Gabriele Erhart), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
- Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Gabriele Erhart). Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Gabriele Erharts) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Gabriele Erhart), so behält der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
- Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Gabriele Erhart) ausdrücklich einverstanden.
- Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
- Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Gabriele Erharts). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Letzte Aktualisierung: Mai 2018
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Domainregistrierung, Domainverwaltung, Webhosting
Inhaltsverzeichnis:
- Begriffsdefinitionen.
- Vertragsparteien.
- Vertragsbestandteile.
- Vertragsgegenstand.
- Vertragsverhältnis.
- Beenden eines Vertragsverhältnisses.
- Auflösung des Unternehmens
- Leistungen.
- Urheberrecht an Ideen und Umsetzungen.
- Referenz und Eigenwerbung.
- Sicherheit und Datenschutz.
- Nutzung der Einrichtungen.
- Verfügbarkeit
- Sperre von Services.
- Sonstige Rechte und Pflichten.
- Entgelt und Entgeltänderungen.
- Zufriedenheitsgarantie.
- Zahlungsmodalitäten.
- Geltungsbereich, Erfüllungsort
- Anerkennung der Benützungsbestimmungen.
- Verstöße.
1. Begriffsdefinitionen
- „WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH“ –bezeichnet die Firma– Gabriele Erhart – Einzelunternehmerin
- „Kunde“ – Bezeichnet jeden Vertragspartner von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH, der durch Unterzeichnung eines Vertrages, Annahme eines Angebots und/oder Bestätigung der AGB im Zuge einer Onlinebestellung die von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt.
- „Domainreseller“ – ist der Subunternehmer Ing. Robert Kousal www.service.co.at der durch einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag alle Sicherheitsvorkehrungen und maßgeblichen Datenschutzvorschriften des Unternehmens Gabriele Erhart beachtet und einhält.
- „Registrierungsstelle“ – Bezeichnet die für die Vergabe und Verwaltung von Internetdomains (.at, .co.at, .or.at, .com, .net, .org, .info, .biz, usw.) zuständigen Institutionen, wie z.B. nic.at
- „at“ – Bezeichnet die Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m. b. H., die für die Vergabe und Verwaltung der Internetdomains (.at, .co.at oder .or.at) innerhalb Österreichs zuständig ist.
- „Domain–Reseller“ – (domaindiscount24, united-domains) Bezeichnet den Vertragspartner von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart, der für die Verwaltung der nicht in den Zuständigkeitsbereich von nic.at fallenden Internetdomains (z.B. .com, .net, …) verantwortlich ist.
- „Domainnameservice“ – Bezeichnet den Service der Domainbeantragung, Domainänderungen, Domainverwaltung und die Verrechnung dieser Services gegenüber Dritten (im Speziellen nic.at).
- „Geräte und Einrichtungen“ – Bezeichnet alle technischen Einrichtungen (Hardware) und alle den Kunden zur Benützung zur Verfügung gestellten Programme (Software).
2. Vertragsparteien
Vertragsparteien im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind einerseits die WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart und andererseits der Kunde, der die Leistungen von Gabriele Erhart in Anspruch nimmt.
Im Falle eines Domainservices entsteht durch die Registrierung bzw. die Übernahme der Verwaltung einer Domain ein Vertragsverhältnis zwischen der Registrierungsstelle (z.B. nic.at) und dem Kunden. Dieser Vertrag wird von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH – Gabriele Erhart im Namen des Kunden abgeschlossen.
3. Vertragsbestandteile
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Gabriele Erhart gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Gabriele Erhart gegenüber einem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des zwischen dem Kunden und der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH – Gabriele Erhart abgeschlossenen Vertrages in der angeführten Reihenfolge, wobei dem Angebot die höchste Priorität und den AGB von Gabriele Erhart die niedrigste Priorität zukommt.
Reihenfolge der zur Anwendung kommenden Vereinbarungen:
- Das jeweilige Angebot
- Das jeweilige Anmeldeformular
- Das jeweilige Entgelt
- Die jeweilige Leistungsbeschreibung
- Die AGB der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH – Gabriele Erhart
4. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist ein oder mehrere Services oder Dienstleistungen für Kunden in der Fassung des jeweiligen Angebots, einer gültigen Leistungsbeschreibung oder sonstige Rechtsgeschäfte.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist berechtigt, den vertragsgegenständlichen Service dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen, wenn diese Anpassungen geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die grundsätzlichen Funktionen des Services erhalten bleiben. Anpassungen im Sinne der Verwendung einer neueren Softwareversion sind in jedem Fall sachlich gerechtfertigt.
Eine Änderung der gesetzlichen und/oder behördlichen Grundlagen sowie eine gerichtliche Entscheidung können WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH verpflichten, den vertragsgegenständlichen Service anzupassen oder gegebenenfalls einzustellen.
Alle mit dem Domainservice in Zusammenhang stehenden Leistungen unterliegen den technischen, juristischen und/oder wirtschaftlichen Nutzungsbeschränkungen von nic.at oder anderen Registries (für die gleichen Aufgaben zuständigen Institutionen).
Die entgeltliche Weitergabe von Services an Dritte ist nur im Fall einer Genehmigung seitens WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH gestattet.
5. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis wird auf Grund einer schriftlichen Beauftragung (auch in elektronischer Form), der Annahme eines gelegten Angebots durch Überweisung einer darin angeführten Anzahlung oder der Bestellung einer angebotenen Leistung unter Verwendung eines auf der Internetplattform zur Verfügung gestellt Antrags- bzw. Auftragsformulars (z.B. Anmeldung einer Internetdomain) des Kunden und der Annahme durch WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH begründet.
Sollte es sich bei einer Beauftragung zur Erbringung von Leistungen der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH nicht um ein zeitlich begrenztes Projekt handeln, werden Verträge grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist berechtigt, das Zustandekommen eines Vertrages von einer Sicherheitsleistung in von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung, beide in angemessener Höhe zur erwarteten Entgeltverpflichtung des Kunden, abhängig zu machen.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Identität des Kunden zu verlangen (z.B. amtl. Lichtbildausweis, Meldezettel, Firmenbuchauszug).
Änderungen der Kontakt E-Mailadresse (insbesonders jene E-Mailadressen, die in den Whois-Daten einer Domain bekannt gegeben werden) und Änderungen des (Firmen)Namens, der Adresse, der Rechnungsanschrift, der Bankverbindung, des Ansprechpartners, sowie Änderungen der Firmenbuchnummer bzw. sonstiger Registernummern und der Rechtsform des Kunden hat dieser umgehend WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH schriftlich (auch in elektronischer Form) mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke (auch in elektronischer Form) als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse (auch E-Mailadresse) gesandt wurden.
Ist in der Leistungsbeschreibung/Serviceinformation vorgesehen, dass die Änderung einzelner Vertragsinhalte nicht an die Schriftform gebunden ist, kann der Kunde eine Änderung dieser Vertragsinhalte unter Angabe seiner Kundennummer (Username und Passwort) bei WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH vornehmen.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist berechtigt, die AGB der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH sowie einzelne Bestandteile von Services zu ändern. Wenn es sich um eine Änderung handelt, die nachteilig für den Kunde ist, wird WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH diese dem Kunden in geeigneter Weise zumindest einen Monat vor ihrer Wirksamkeit mitteilen, zum gleichen Zeitpunkt wird die Änderung in geeigneter Weise (auf dem Internetportal WWW- IT & WEB Consulting – Marketing & Security Coach) kundgemacht. Eine solche Änderung berechtigt den Kunden zur Kündigung des Vertrages binnen vier Wochen nach Kundmachung der Änderung.
Preiserhöhungen, im Speziellen die Erhöhung von Domainpreisen, werden ausschließlich am Internetportal der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH (unter http://WWW- IT & WEB Consulting – Marketing & Security Coach) verlautbart. Details dazu finden Sie unter Punkt 16 in diesen AGB.
Für den Fall, dass die Leistungen von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH durch einen Vertreter des Kunden beantragt werden, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH gegenüber dem Kunden vereinbart werden. Erfolgt die Beantragung einer Dienstleistung durch einen Vertreter, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. Der Vertreter hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen.
6. Beenden eines Vertragsverhältnisses
Im Falle der Kündigung eines Vertragsgegenstandes oder eines Teiles davon, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von voraus gezahlten Beträgen der vereinbarten periodischen Verrechnung.
Eine Kündigung entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH. Eine Rückzahlung der Beiträge, die an Dritte (z.B. nic.at) geleistet wurden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Bezugnehmend auf Pkt. 2 der AGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kündigung einer Domain nur vom Domainbesitzer persönlich bei der entsprechenden Registrierungsstelle (z.B. nic.at) beantragt werden kann. Bei Vorliegen einer entsprechenden Kündigung bei der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH kann diese im Namen des Kunden durchgeführt werden. Im Falle der Kündigung eines Vertragsgegenstandes ohne ausdrückliche Kündigung der Domain, wird von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH im Fall von .at-Domains nur die Übertragung der Verrechnung der Domain an den Domainbesitzer veranlasst. Im Fall anderer Domains wird die Kündigung ohne Rückfrage am Ende der laufenden und bezahlten Periode von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH durchgeführt.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist berechtigt ohne Angabe von Gründen ein Vertragsverhältnis zum Ende einer Zahlungsperiode zu kündigen. Die Kündigung hat mindestens drei Monate vor Ablauf mittels eingeschriebener Briefsendung zu erfolgen.
Wird eine Rechnung an einen Kunden nach erfolgter Zahlungserinnerung (auch in elektronischer Form) binnen einem Monat nicht beglichen, gilt dies als Kündigung der Leistungen durch den Kunden.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist in diesem Fall berechtigt anstelle der Kündigung der Domain (oder Übertragung der Verrechnung an den Kunden) eine Übertragung der Domain auf die WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH und in weiterer Folge eine Veräußerung der Domain zur Abdeckung offener Forderungen durchzuführen. Eventuell erzielte Überschüsse aus dem Verkauf einer Domain können vom Kunden innerhalb von drei Monaten schriftlich angefordert werden.
Wird eine Domain aufgrund offener Forderungen des Domainbesitzers gekündigt bzw. die automatische Verlängerung eingestellt, befindet sich diese Domain für eine bestimmte Zeit (üblicherweise 30 Tage) in der so genannten Redemption-Periode. Innerhalb dieser Zeit kann die Domain gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr wieder aktiviert werden.
Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Aufgabe der Kündigung maßgeblich.
Die Übernahme des Vertragsgegenstandes durch Dritte ist möglich, jedoch ist sie mit einer gleichzeitigen Übertragung der dazugehörigen Domain/en verbunden.
Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH entstandenen Aufwandes.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist berechtigt, sämtliche entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen bis zu einer Höhe von 10% p.a. zusätzlich zu verrechnen.
7. Auflösung der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH
Bei Auflösung der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH wird es den Kunden ermöglicht, die von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH angebotenen Leistungen von Dritten mit gleichen oder ähnlichen technischen Voraussetzungen erfüllen zu lassen. Für eine damit verbundene Erhöhung der Kosten bzw. sonstigen Entgelten kann WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH nicht haftbar gemacht werden.
Der Zeitpunkt der Übernahme der Verpflichtungen gegenüber den Kunden durch Dritte wird den Kunden spätestens zwei Monate im Voraus mitgeteilt. Dem Kunden steht es frei im Falle einer solchen Ankündigung binnen vier Wochen Verträge zu kündigen. WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH wird in einem solchen Fall vorausgezahlte Leistungen anteilig der Restlaufzeit rückerstatten. Domain Kosten sind davon ausgeschlossen.
8. Leistungen
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH bietet seinen Kunden Leistungen im angegebenen Umfang der letztgültigen Leistungsbeschreibung. Dazu gehören im Besonderen der Zugang zum, speziell für die Kunden geschaffenen, Bereich des Internetangebotes auf den Seiten WWW- IT & WEB Consulting – Marketing & Security Coach (oder zugehörigen), der Domainnameservice für eine Internetadresse, sowie weitere Leistungen.
Der Beginn der Leistungserbringung durch WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH erfolgt nach Übernahme der Domainverwaltung durch WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH und der Bekanntgabe der entsprechenden zur Leistungsbeziehung notwendigen Daten an den Kunden.
Sollten von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH erbrachte Leistungen zur Bearbeitung an den Kunden übergeben werden (z.B. von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH erstellte Internetseiten, die vom Kunden weiter bearbeitet bzw. laufend gewartet werden) haftet WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ab der Übergabe der Leistung an den Kunden nicht mehr für eine ordnungsgemäße Funktion und für daraus resultierende Folgeschäden.
9. Urheberrecht an Ideen und Umsetzungen
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH behält sich sämtliche Rechte an den Inhalten von Angeboten vor. Werden von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Internetlösungen (wie zum Beispiel Applikationen, Seitenstrukturen, Designs oder Layouts) präsentiert, dürfen diese, vor einer Beauftragung zur Umsetzung, durch den Kunden nur nach schriftlicher Genehmigung durch WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH verwendet werden. Sollte WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH einen Verstoß gegen diese Vereinbarung feststellen, so entstehen Schadenersatzforderungen welche je nach Projektgröße nicht unter EURO 3000,- liegen.
10. Referenz und Eigenwerbung
Im Fall der Erstellung von Internetseiten oder Applikationen durch die WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH behält sich WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH vor, an geeigneter Stelle innerhalb der Internetseite des Auftraggebers einen Link zu platzieren, welcher auf die Internetseite der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH verweist. Dieser Link wird an das Gesamtbild der Internetseite angepasst und kann aus einer Grafik und/oder Text bestehen. Ebenso behält sich WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH das Recht vor, die Internetseiten des Auftraggebers als Referenzadressen auf der Internetseite von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH zu platzieren.
11. Sicherheit und Datenschutz
Die von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH den Kunden übermittelten Usernamen, Passwörter und gegebenenfalls weitere Geheimzahlen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Kunden bestimmt.
Der Kunde hat für die Geheimhaltung dieser Zugangsdaten gegenüber Dritten zu sorgen.
Sollte es zu einer missbräuchlichen Verwendung der Daten kommen, haftet der Kunde für einen eventuell entstandenen Schaden.
Sollte der Verdacht bestehen, dass diese Geheimdaten anderen Personen bekannt wurden, ist der Kunde verpflichtet, dies umgehend bei WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH anzuzeigen.
Alle WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH übermittelten Kundedaten unterliegen dem Datenschutz und dienen nur der Kundenverwaltung bzw. internen statistischen Auswertungen. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. nic.at) erfolgt nur in dem Ausmaß, als es zur Erfüllung des Leistungsumfanges notwendig ist.
Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses werden Kundendaten nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen aufbewahrt.
Sind Änderungen an der bei WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH eingesetzten Hard- oder Software aus sicherheitstechnischer Sicht notwendig, können diese ohne weitere Ankündigung unverzüglich durchgeführt werden. Sollten Services von den Änderungen beeinflusst werden, besteht seitens der Kunden keinerlei Ersatzansprüche für dadurch entstehende Aufwendungen.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH ist berechtigt, Verbindungsdaten neben der Auswertung für Verrechnungszwecke zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
Die Mitarbeiter von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
Gabriele Erhart ergreift alle möglichen Maßnahmen, um die auf den Servern von WWW- IT & WEB CONSULTING – Gabriele Erhart gespeicherten Kundendaten zu schützen.Gabriele Erhart haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
12. Nutzung der Einrichtungen
Inhalte der Homepages von Kund:inn:en
Bilder, Texte, Dateien, etc. der Homepages (‚Content‘) liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, von dem die Inhalte übertragen wurden. Der Content der Seiten wird von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart weder kontrolliert noch zensiert, sofern dies nicht innerhalb eines Vertrages vereinbart wurde. Gabriele Erhart ist weder für die Inhalte verantwortlich noch im Falle einer Verletzung eines Gesetzes oder Urheberrechtes belangbar. Dies bezieht sich sowohl auf öffentlich zugängliche Daten (wie z.B. www) als auch auf private Daten (wie z.B. E-Mail).
Unterlassungsverpflichtung
Zu unterlassen ist im Weiteren:
- Auskundschaften von Systemfunktionen oder Daten, die die technischen Einrichtungen von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart betreffen, auch wenn es sich beim Ergebnis um nicht Verwertbares handelt.
- Übermitteln (Hochladen, Posten oder andere Formen der Datenübertragung) von Inhalten, zu deren Verwendung der Nutzer durch Gesetz, Copyright oder andere Regelungen nicht berechtigt sind.
- Übermitteln und/oder Verbreiten von ‚Spam‘, ‚Junk Mail‘ sowie das Anbieten von Pyramidenspielen oder ähnliche Praktiken.
- Manipulation der Informationen, die zur Feststellung des Ursprunges der Daten dienen.
- Verletzung des Schutzes Minderjähriger.
- Übermittlung von Inhalten, die rassistisch, belästigend, bedrohend, beleidigend, ungesetzlich, verleumderisch, die Privatsphäre einer anderen Person verletzend oder sonst ethisch nicht vertretbar sind.
- Übermittlung von Informationen, Programmen oder Ähnlichem, welches zur Störung, Unterbrechung oder Einschränkung eines Dienstes oder Objektes, insbesondere Hardware, Software oder Telekommunikationseinrichtungen, dient oder verwendet werden kann.
- Verweisen (‚Linken‘) auf andere Seiten, die gegen diese Richtlinien verstoßen.
13. Verfügbarkeit
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart weist darauf hin, dass die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betrieben werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Unterbrechungen der Dienste bzw. Teilen davon, sowie Verzögerungen bei der Herstellung der Verbindung dennoch nicht ausgeschlossen werden können.
Internetservices sind von 0-24 h für alle Kunden verfügbar, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw. der Abwicklung der Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetze und -einrichtungen es zulassen. Ausgenommen sind weiters die für die Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten anfallenden Zeiten.
Die Benutzung der Services erfolgt auf eigene Gefahr. Gabriele Erhart garantiert die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen nur im Rahmen der in Betrieb befindlichen technischen Einrichtungen.
Ferner nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt von Gabriele Erhart bei der Erbringung von Services nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise über bei Gabriele Erhart gespeicherte Daten Kenntnis erlangen und/oder diese manipulieren.
Gabriele Erhart ist nicht belangbar für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Benutzung der angebotenen Leistungen, deren Nicht-Verfügbarkeit oder Löschung von Daten entstehen.
14. Sperre von Services
Gabriele Erhart behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Homepage und alle damit verbundenen Daten ohne vorherige Ankündigung oder Rechtfertigung zu sperren, sofern die Inhalte gesetzwidrig sind oder gegen die unter Pkt. 11 angeführten Richtlinien verstoßen. Die Entscheidung zur Sperre einer Domain und aller dahinter liegenden Daten liegt ausschließlich bei Gabriele Erhart, bedarf keiner Ankündigung, und kann in keiner Weise angefochten werden.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart ist weiters zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung (Sperre von Services) berechtigt, wenn:
- das Kunde stirbt oder im Falle einer juristischen Person liquidiert wird
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
- der Kunde einen Service von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH missbräuchlich verwendet.
- die Internetseite eines Kunden aufgrund mangelhafter Programmierung Angriffen ausgesetzt ist, die Services der WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH beeinflussen oder beeinflussen könnten.
- der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes für ein Service oder für einen Teil eines Services in Verzug ist und unter Androhung der teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung und Setzen einer einwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt wird. Als Mahnung gilt auch die Zustellung dieser an die eingetragene Kontaktmailadresse laut den whois-Daten. (Sollten mehrere Domains innerhalb eines Accounts genutzt werden wird bei Zahlungsverzug bei einer Domain der gesamte Account gesperrt.)
Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihre Gründe weggefallen sind und der Kunde die Kosten für die Sperre und ihre Aufhebung und allenfalls angefallene Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten und jeglicher Reparaturen bezahlt, sowie allfällige weitere Schadenersatzansprüche abgegolten hat.
Im Falle der Sperre von Domains aufgrund offener Forderungen behält sich WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart vor, für eine Wiederfreischaltung einer Domain ein Entgelt in der Höhe der dreifachen Domainkosten in Rechnung zu stellen.
15. Sonstige Rechte und Pflichten
Der Kunde hat die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und hält Gabriele Erhart diesbezüglich gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Gabriele Erhart weist die Kunden insbesondere auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 in der geltenden Fassung, des Verbotsgesetzes vom 8. Mai 1945, StGB 13 in der geltenden Fassung und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches samt strafrechtlichen Nebengesetzen hin, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Der Kunde wird im Hinblick auf die von ihm zur Abfrage durch Dritte bereitgestellten Daten wie ein Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes behandelt. Er hält Gabriele Erhart von jedem Schaden frei, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere wegen Geltendmachung von medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen oder auf Grund von Medieninhaltsdelikten.
Der Kunde ist zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des von ihm gewünschten Domainnamens verpflichtet. Der Kunde hält Gabriele Erhart im Falle einer Inanspruchnahme seitens eines Dritten, der durch den vom Kunden verwendeten Domainnamen in seinen Rechten verletzt ist, schad- und klaglos.
16. Entgelt und Entgeltänderungen
Für die Bereitstellung von regelmäßigen Leistungen ist vom Kunden ab Leistungsbeginn ein regelmäßiges (im Regelfall jährliches) Entgelt zu leisten. Das regelmäßige Entgelt besteht aus z.B. Domainkosten, Hostingkosten und Kosten für sonstige Leistungen. Bei Internetdomains sind im Zuge der Registrierung der Domain einmalige Registrierungsgebühren zu entrichten. Diese einmaligen Registrierungsgebühren sind, auch wenn die Domain im Zuge des Fernabsatzes erworben wird, in jedem Fall zahlbar und können nicht rückgefordert werden.
WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart behält sich vor, im Falle übermäßig hohen Verkehrsaufkommens auf den Internetseiten eines Kunden diesen davon in Kenntnis zu setzen und bei Fortbestand des Zustandes die entstandenen Datenverkehrskosten in Rechnung zu stellen.
Die Hauptfälligkeit von jährlichen Zahlungen ist der Erste des Monats der mindestens 6 Wochen vor der, von der Registrierungsstelle eingetragenem, Hauptfälligkeit der mit der Leistung verbundenen Domain liegt. Im Falle eines Providerwechsels zu WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart werden die Kosten für die Domain für ein Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Die Kosten für damit verbundene Services werden in der ersten Rechnung in der Höhe der anteiligen Kosten bis zur Hauptfälligkeit der Domain in Rechnung gestellt.
Alle im Vertrag und dessen Bestandteilen angegebenen Entgelte verstehen sich in Euro.
Gabriele Erhart behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Material-, Personalkosten u.s.w.) eine Änderung (Senkung oder Erhöhung) des regelmäßigen Entgeltes (Beratungskosten, Dienstleistungskosten, Hostingkosten) vor. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des regelmäßigen Entgeltes beeinflussen. Erhöhungen der Entgelte werden dem Kunden in geeigneter Weise zumindest ein Monat vor ihrer Wirksamkeit mitgeteilt, zum gleichen Zeitpunkt wird die Erhöhung der Entgelte in geeigneter Weise kundgemacht. Die Erhöhung berechtigt den Kunden, sofern es sich nicht um Erhöhungen handelt, die durch Dritte (z.B. nic.at) verursacht wurden, zur Kündigung des Vertrages binnen vier Wochen nach Kundmachung der Erhöhung.
Änderungen an den Domainkosten liegen in erster Linie im Bereich Dritter (z.B. nic.at), sind abhängig von den Wechselkursen der entsprechenden Länder (.com – Amerika) und sind kein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Preisänderungen an den Domains werden ausschließlich auf der Internetseite von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH (unter https://internet.co.at) angezeigt.
Jedenfalls ausgeschlossen sind eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH nicht anerkannter Mängel.
17. Zufriedenheitsgarantie
In Erweiterung zum jeweils geltenden Rücktrittsrecht gewährt Gabriele Erhart – WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH eine 30-tägige Zufriedenheitsgarantie für das Domainhosting; gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einrichtung der Leistungen. Diese Zufriedenheitsgarantie umfasst die Rückzahlung der vollen Monatskosten – nicht jedoch Einrichtungs- und Domaingebühren, welche in jedem Fall zu tragen sind. Innerhalb der Zufriedenheitsgarantie gilt das Rücktrittsrecht mit täglicher Frist; nach Ablauf, das jeweils gültige Rücktrittsrecht.
Für Konsumenten gemäß dem österr. Konsumentenschutzgesetz gilt weiters ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage (ausgenommen Samstage), binnen welcher ohne Angabe von Gründen ein vollständiger Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind Dienstleistungen, deren vereinbarungsgemäße Ausführung gegenüber dem Konsumenten innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss beginnt.
Weiters ausgenommen sind einmalige Registrierungsgebühren von Domains laut Punkt 14.
18. Zahlungsmodalitäten
Dienstleistungen des Unternehmens Gabriele Erhart werden nach Abschluß der Tätigkeit, in monatlichen oder quarteilsweisen Rechnungen gelegt, die Vereinbarungen werden bei Vertragsabschluss festgelegt.
Einmalige Entgelte sowie anteilige Beiträge im Fall eines Providerwechsels werden dem Kunden in der ersten Abrechnung in Rechnung gestellt.
Der Abrechnungszeitraum für weitere Entgelte beträgt ein Jahr.
Forderungen von WWW- IT & WEB CONSULTING – Gabriele Erhart – MARKETING & SECURITY COACH werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, das Zahlungsziel beträgt 15 Tage (bei regelmäßigen Leistungen – Domain, Hosting u.ä.) bzw. 8 Tage (bei einmaligen Leistungen) nach Rechnungsdatum.
Bei Einziehungsaufträgen erfolgt die Abbuchung entsprechend dem definierten Zahlungsziel. Nebenspesen (z.B. Kosten für Überweisungen) gehen zu Lasten des Kunden.
Schriftliche Einwendungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Sollten sich nach einer Prüfung durch Gabriele Erhart die Einwendungen des Kunden aus Sicht von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH Gabriele Erhart als unberechtigt erweisen, kann der Kunde, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, binnen 2 Monaten ab Zugang der Stellungnahme von Gabriele Erhart den Rechtsweg beschreiten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden wird pro Schreiben ein Bearbeitungsentgelt laut aktuellem Tarifblatt verrechnet.
Mahnstufe I – 3 Euro, Mahnstufe II – 10 Euro, Mahnstufe III – 25 Euro.
Erfolgt nach wiederholter Aufforderung zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung keine Begleichung der ausständigen Rechnungsbeträge, erfolgt die Einstellung der Services nach Pkt. 14 der AGB.
19. Geltungsbereich, Erfüllungsort
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/der Kundin und Gabriele Erhart WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH gilt österreichisches Recht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
20. Anerkennung der Benützungsbestimmungen
Mit der Beantragung eines Services wird der gesamte Inhalt dieser Richtlinien bedingungslos anerkannt. Gabriele Erhart behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Benachrichtigung zu erneuern. Die aktuellste Version des Dokumentes ist jederzeit unter der Adresse https://internet.co.at (oder dazugehöriger Seiten) einsehbar.
21. Verstöße
Verstöße gegen diese AGB bitten wir an Gabriele Erhart – MARKETING & SECURITY COACH zu melden.
Im Falle einer Meldung bzw. der zufälligen Kenntnis von Verfehlungen werden seitens WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH umgehend weitere Schritte zur Vermeidung veranlasst.
Ergänzend zu den AGB von Gabriele Erhart gelten im Falle nicht behandelter Themen folgende Bedingungen auch sinngemäß:
- die AGB der von WWW- IT & WEB CONSULTING – MARKETING & SECURITY COACH gewählten Domain-Registratoren (z.B. nic.at),
- die AGB von icann.org und ähnlichen Institutionen.
- die AGB für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie,
- die AGB für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten,
- die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs,
- die AGB für Unternehmensberater inkl. Beiblatt
- die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung,
- die AGB und Kauf- und Lieferbedingungen (sinngemäß) – empfohlen vom Fachverband der WKO Österreich,
- und österreichische Gesetze.
Lezte Aktualisierung: 22. Juni 2018
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Webdesign, Grafiken und Printprodukte
- Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Gabriele Erhart erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gabriele Erhart und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Gabriele Erhart schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Gabriele Erhart ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Gabriele Erhart bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von Gabriele Erhart sind freibleibend und unverbindlich.
- Social Media Kanäle
Gabriele Erhart weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Gabriele Erhart nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Gabriele Erhart arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Gabriele Erhart beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Gabriele Erhart aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
- Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde Gabriele Erhart vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Gabriele Erhart dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Gabriele Erhart treten der potentielle Kunde und Gabriele Erhart in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Gabriele Erhart bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Gabriele Erhart ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Gabriele Erhart im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Gabriele Erhart Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Gabriele Erhart binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Gabriele Erhart dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Gabriele Erhart dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Gabriele Erhart ein.
- Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsvereinbarungsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Gabriele Erhart, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Gabriele Erhart. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Gabriele Erhart.
4.2 Alle Leistungen von Gabriele Erhart (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen sechs Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird Gabriele Erhart zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Gabriele Erhart wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Gabriele Erhart haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Gabriele Erhart wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Gabriele Erhart schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Gabriele Erhart bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Gabriele Erhart hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Gabriele Erhart ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Gabriele Erhart wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Autragsverarbeitungsvertrages aus wichtigem Grund.
- Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Gabriele Erhart schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Gabriele Erhart aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Gabriele Erhart berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich Gabriele Erhart in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Gabriele Erhart schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Vorzeitige Auflösung
7.1 Gabriele Erhart ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Gabriele Erhart weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Gabriele Erhart eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Gabriele Erhart fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
- Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Gabriele Erhart für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Gabriele Erhart ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Gabriele Erhart berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Gabriele Erhart für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen von Gabriele Erhart, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Gabriele Erhart erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge von Gabriele Erhart sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Gabriele Erhart schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Gabriele Erhart den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Gabriele Erhart – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er Gabriele Erhart die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Gabriele Erhart begründet ist, hat der Kunde Gabriele Erhart darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Gabriele Erhart bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Gabriele Erhart, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Gabriele Erhart zurückzustellen.
- Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Gabriele Erhart gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Gabriele Erhart.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Gabriele Erhart die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Gabriele Erhart sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist Gabriele Erhart nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Gabriele Erhart für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Gabriele Erhart aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Gabriele Erhart schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen von Gabriele Erhart, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Bilder), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Gabriele Erhart und können von Gabriele Erhart jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Gabriele Erhart jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Gabriele Erhart setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Gabriele Erhart dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Gabriele Erhart, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Gabriele Erhart, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Gabriele Erhart und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Gabriele Erhart ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen von Gabriele Erhart, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Gabriele Erhart erforderlich. Dafür steht Gabriele Erhart und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen von Gabriele Erhart bzw. von Marketingmitteln, für die Gabriele Erhart konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftragsverarbeitungsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Gabriele Erhart notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Gabriele Erhart im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
- Kennzeichnung
11.1 Gabriele Erhart ist berechtigt, auf allen Marketingmitteln und bei allen Maßnahmen auf das Unternehmen Gabriele Erhart und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Gabriele Erhart ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Marketingmitteln und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Gabriele Erhart, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Gabriele Erhart zu. Gabriele Erhart wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Gabriele Erhart alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Gabriele Erhart ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Gabriele Erhart mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Gabriele Erhart ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Gabriele Erhart haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Gabriele Erhart gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
- Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Gabriele Erhart und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Gabriele Erhart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung von Gabriele Erhart für Ansprüche, die auf Grund der von Gabriele Erhart erbrachten Leistung (z.B. Webseitenkonzept) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Gabriele Erhart ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Gabriele Erhart nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Gabriele Erhart diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Gabriele Erhart. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Gabriele Erhart und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz vom Unternehmen Gabriele Erhart. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Gabriele Erhart die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Gabriele Erhart und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Gabriele Erhart sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Gabriele Erhart berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2018